Übersicht: Spannende Wanderungen mit Kindern südlich von München

Parksituation entlang der St2060
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Wanderkarte des Bayerischen Vermessungsamts.
Bisherige Situation
Bisherige Situation
Nachdem ich im Jahr 2020 bei der Regierung von Oberbayern angefragt hatte, ob bzw. wann man eigentlich neben der Landstraße grundsätzlich parken und als Beispiel Fotos von der St2060 zwischen Ettal und Plansee beigelegt hatte, wurden die Gemein Ettal und das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen dazu angefragt und ich erhielt die Auskunft: "Fahrzeuge, die auf befestigten Flächen (neben der Fahrbahn oder im Einmündungsbereich zu Forststraßen) vor der Beschilderung abgestellt werden und keine Behinderung darstellen, werden von der Polizei nicht verwarnt."
Somit war das Parken in der Bucht für die Scheinberg-Tour, neben der Brücke über die Linder für die Kuchelberg-Touren bzw. die kleine Wasserfallrunde sowie auf dem großen, befestigten Platz für die Kuchelberg-Ost-Tour erlaubt.
Neue Situation
Neue Situation
2022 erhielt ich mehrere Rückmeldungen, dass in der Parkbucht zur Scheinbergtour Strafzettel verteilt wurden und konnte selbst vor Ort feststellen, dass als Folge der "Corona-Überfüllung" einige Beschilderungen verändert wurden. In einem langen Telefonat mit dem zuständigen Polizeichef der Gemeinde Oberammergau erklärte dieser mir Folgendes:
  • Aufgrund der Überfüllung am Normalweg-Aufstieg zum Scheinberg wollten die Staatsforsten den Parkplatz dort erweitern, wozu ein paar Bäume gefällt und ein Hangabschnitt planiert werden musste.
  • Die untere Naturschutzbehörde war strikt dagegen und wollte nur zustimmen, wenn im Gegenzug alle anderen Parkmöglichkeiten außerhalb der großen, ausgeschilderten Parkplätze abgeschafft würden.
  • Als Folge wurden alle "Durchfahrt verboten, Forstverkehr frei"-Schilder direkt an den Straßenrand vorgezogen. Deshalb kann man jetzt nicht mehr an der Brücke neben der Linder parken.
  • Der Platz am Start zur Kuchelberg-Ost-Tour wurde als "LKW-Schwenkbereich" deklariert und mit einem Parkverbotsschild versehen. Die PKW-Stellmöglichkeit direkt daneben wurde durch Vorziehen des Forstverkehrs-Schilds (beinahe, s.u.) abgeschafft.
  • Das Parken auf den befestigten Flächen neben der Straße wurde pauschal verboten und zwar, wie mir der Polizeichef erklärte, indem man einfach alle Bereiche außerhalb der geteerten Straße als nicht mehr zur Straße, sondern zur "Natur" gehörig erklärte. Damit liegen diese Bereiche auf dem Gebiet der Staatsforsten, die aufgrund der Einigung mit der Naturschutzbehörde das Parken dort unterbinden und verfolgen lassen müssen.
Schuld daran, dass man hier nirgendwo mehr neben der Straße parken darf, ist also die untere Naturschutzbehörde, die sich (wenn es ihr bewusst sein sollte, sie kennt immerhin meine Webseite) vermutlich auch sehr darüber freut, dass sie dadurch den Start zu meinen Wanderungen verhindert/erschwert, denn solche Touren fernab der offiziellen Wege sind ihr ja sowieso ein Dorn im Auge.
Der Polizeichef und die Gemeinde Ettal finden das wohl auch ziemlich toll, dass das jetzt so rigoros gehandhabt wird, die Staatsforsten hingegen nicht, die haben laut Polizeichef eher "zähneknirschend" zugestimmt, um den Parkplatz am Scheinberg erweitern zu dürfen. Aber die waren nach meinen bisherigen Erfahrungen ja immer schon eher Wanderer-freundlich gestimmt.
Ganz so einheitlich scheint die Sichtweise aber auch ansonsten nicht zu sein, denn obwohl der Polizeichef (der tatsächlich sehr nett war und um Verständnis warb) mir erklärte, dass alle beteiligten Parteien bei den Besprechungen dabei und sich (bis auf die Staatsforsten) einig gewesen seien, erklärte mir das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen auf Nachfrage, dass sich an seiner Rechtsauffassung von 2020 (also die Aussage, dass Fahrzeuge auf befestigten Flächen neben der Straße nicht verwarnt werden) nichts geändert habe. Hmm? Merkwürdig...
Ist das Ganze rechtmäßig?
Ist das Ganze rechtmäßig?
Leider ja. Die Regierung von Oberbayern war so nett, auf meine Anfrage hin nochmal eine Stellungnahme des Landratsamts und der Gemeinden anzufordern, weil nicht unbedingt klar war, ob man einfach so die befestigten Seitenstreifen, auf denen nach damaliger Auskunft ja ausdrücklich geparkt werden darf, quasi "umwidmen" und als Teil des Naturschutzgebiets und nicht mehr als Seitenstreifen deklarieren darf.
Inzwischen ist die Antwort da und laut Bewertung der Regierung von Oberbayern kann sie gegen die Rechtsauffassung des Landratsamts nicht tätig werden.
Wo parkt man jetzt?
Wo parkt man jetzt?
Scheinberg-Tour
Für die ist es unproblematisch: da parkt man einfach auf dem offiziellen Parkplatz hinter der Grenze und geht die paar Meter zum Jägerpfadeinstieg am Hinweg. Am Rückweg geht man ja sowieso eher über den Waldweg zurück, um sich am Bach zu waschen oder zu spielen.
Wasserfallrunde/Kuchelberg-Tour
Für die kleine Wasserfallrunde und die anderen Kuchelberg-Touren ist der nächste offizielle Parkplatz gut 1 km Richtung Linderhof entfernt. Um mit kleinen Kindern von dort zur Linderbrücke zu laufen, ist es a) zu weit und b) zu gefährlich, da man meist auf der Straße laufen muss.
Die einfachste Möglichkeit ist wohl, ein Fahrrad oder einen Roller mitzunehmen (wer keinen Fahrradträger am Auto hat und keinen Roller besitzt, kennt vielleicht jemanden, der so ein kleines Klappfahrrad besitzt...). Man fährt an der Linderbrücke auf die ehemalige Parkfläche und setzt die Kinder dort ab (geht natürlich nur, wenn 2 Erwachsene dabei sind), dann fährt man auf den Parkplatz und überwindet den einen Kilometer rasch mit Roller oder Fahrrad auf der Straße. Selbst zu Fuß ist das in ¼ Stunde machbar, was kein Problem ist, wenn ein zweiter Erwachsener in der Zeit mit den Kindern die Linder erkundet. Man kann auf der Nordseite, direkt gegenüber der Einfahrt zur ehemaligen Parkfläche, sogar auf einer Treppe runter zum Ufer steigen.
Wer die lange Kuchelberg-Runde gehen will und mit dem Rad vom Parkplatz zusteigen kann, fährt am besten zur Linderbrücke. Wer zu Fuß unterwegs ist, kann die Tour an der Häusellahne nur 300 m nach dem Parkplatz beginnen und sich so den besonders engen Teil der Straße vor der Brücke sparen. Der Zustieg über die Häusellahne ist auf der Webseite und im PDF beschrieben.
Strenggenommen kann man dort sogar noch parken, denn das Durchfahrtsverbotsschild an der Forststraße wurde so gesetzt, das man an der östlichen Seite (von der St2060 aus gesehen die linke Seite des Forstwegs, das Schild steht an der rechten Seite) tatsächlich ein Auto abstellen kann, das aufgrund der schrägen Einmündung der Forst- in die Staatsstraße vor dem Schild steht und die Durchfahrt nicht behindert. Im Zweifel erhält man dort ein Knöllchen, kann dann aber Widerspruch einlegen und wird damit vermutlich durchkommen. Wichtig: ein paar Fotos vor Beginn der Wanderung machen, auf denen zu erkennen ist, dass a) die Durchfahrt noch breit genug ist und b) man vor dem Schild steht. Muss man natürlich wissen, ob man sich auf die Diskussion einlassen will.
Kuchelberg-Ost-Wanderung
Diese Wanderung ist sowieso nur was für große Kinder und mit denen ist es dann eher möglich, entweder zu Fuß den Zustieg vom Parkplatz zu überwinden (1.2 km von Linderhof (kostenpflichtig), 1.6 vom östlich gelegenen Parkplatz (kostenfrei)) oder sie auch ohne 2. Erwachsenen am Startplatz abzusetzen, bis man selbst vom Parkplatz per Roller / (Klapp-)Fahrrad / Fuß zurückkommt.
Vom östlichen Parkplatz würde man eher nicht über die Straße zum alten Startplatz laufen, sondern lieber entlang des Lichtenbachs zur Wiese mit dem Jägersitz, siehe Karte. Der Zustieg ist länger als über die Straße, aber da man sich den Teil von der Straße zur Wiese spart, kommt es fast auf dasselbe hinaus und ist nicht so gefährlich wie an der Straße entlang.
Falls man für alle Mitwandernden ein Fahrrad mitnehmen kann, startet man auf jeden Fall vom kostenfreien, östlichen Parkplatz und kann dann nicht nur bis zur Wiese, sondern gleich bis zum gemeinsamen Start- und Endpunkt am Bach radeln und spart sich so am Hin- und Rückweg noch ein paar Meter zu Fuß.
Es ist auch möglich, sich westlich der kleinen Brücke (die frühere Parkplatzfläche liegt östlich von ihr) zwischen Staatsstraße und das Forstverkehrsschild zu quetschen, da auch hier die Einmündung so schräg gezogen ist, dass man vor das Schild passt, ohne die Durchfahrt zu verhindern. Wichtig: ein paar Fotos vor Beginn der Wanderung machen, auf denen zu erkennen ist, dass a) die Durchfahrt noch breit genug ist und b) man vor dem Schild steht. Muss man natürlich wissen, ob man sich auf die Diskussion einlassen will.
 

Frank Steiner (Email)

Last modified: Mon Jan 23 09:45:56 CET 2023

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